Scheidung-Bochum, jetzt auch online

Leicht und schnell – der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.

Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit einer Online-Scheidung eine schnelle und einfache Lösung, den Scheidungswunsch zu realisieren. Sie können mich direkt online beauftragen, für Sie das Scheidungsverfahren einzuleiten. Ich fertige dann für Sie einen Scheidungsantrag; denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden darf.

Wenn Sie mich vor der Beauftragung persönlich kennen lernen möchten, sollten Sie das anliegende Formular bereits vollständig ausgefüllt zum Besprechungstermin mitbringen. Insbesondere bei streitigen Scheidungen, bei denen zum Beispiel die Unterhalts- und Vermögensfragen noch nicht zwischen den Eheleuten geklärt werden konnten, empfehle ich das persönliche Gespräch mit mir, Ihrem Scheidungsanwalt. Gerne bin ich bereit, Ihnen bereits im Stadium der Trennung Beistand zu gewähren und Ihre familienrechtlichen Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Scheidungsantragsformular

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden oder aber zum ersten Besprechungstermin in die Kanzlei mitbringen. Gerne können Sie dieses Formular auch ausdrucken und per Post oder per Telefax an mich senden.

Kontaktdaten


A. Persönliche Daten der Ehegatten

I. Ehefrau













II. Ehemann













III. Letzte gemeinsame Adresse




IV. Heiratsdaten




Die Heiratsregister-Nr. steht oben auf der Heiratsurkunde und hat das Format z.B. "231/1990".

B. Angaben zur Scheidung

I. Den Scheidungsantrag will stellen



II. Trennungsdatum

Wir leben seit dem getrennt! (Mindestens knapp 1 Jahr! Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann ausreichen. Im Zweifel bitte bei uns nachfragen).

III. Einer der Ehegatten ist aus der Wohnung ausgezogen







III. Hausrat?




IV. Der Scheidung stimmt der andere Ehegatte zu



V. Es gibt einen Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung



VI. Versorgungsausgleich ausgeschlossen



VII. Soll der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren durchgeführt werden?



(Ab dem 01.09.2009 kann auf Antrag beider Eheleute auf die Bearbeitung des Versorgungsausgleichs verzichtet werden, falls die Ehezeit nicht länger als 3 Jahre betrug.)

VIII. Nettoverdienst





Bitte den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag an meine Kanzleiadresse schicken.

» Formulare und Merkblätter zur Prozesskostenhilfe (Justizministerium NRW)

I. Ehegattenunterhalt:




IX. Gerichtsgebühren



C. Angaben zu Kindern

I. Gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder sind vorhanden



Erzielt ein Kind eigenes Einkommen? Welches? In welcher Höhe? Aus welchem Arbeitverhältnis?



II. Leben auch nicht gemeinsame Kinder im Haushalt?





III. Das Kind / die Kinder lebt / leben (bei keinen Kindern ignorieren)







IV. Das Sorgerecht für das Kind / die Kinder soll erhalten (bei keinen Kindern ignorieren)




* Das ist der Normalfall und sollte, falls keine zwingenden Gründe dagegen sprechen, auch beibehalten werden.

V. Kindesunterhalt



VI. Besuchsrecht



D. Weitere Angaben

I. Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig?




II. Sonstiges

E. Vollmacht

Vollmacht:

Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Michael Zimmermann folgende Vollmacht:

Herrn Rechtsanwalt Michael Zimmermann wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen und zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.



Hinweis:
Die getätigten Angaben werden beim Absenden des Formulars bei uns gespeichert. Ihre Angaben unterliegen selbstverständlich der anwaltlichen Schweigepflicht. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Beauftragung zustande kommt. Ihre Daten werden dann gelöscht.

Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann Bochum