Bitte füllen Sie zunächst das online Scheidungsformular aus und senden dieses einfach direkt online ab.
Natürlich können Sie das Scheidungsformular auch auf Ihrem Drucker ausdrucken, ausfüllen und an die Kanzlei auf dem normalen Postweg oder per Fax zusenden.
Nachdem ich Ihr ausgefülltes Scheidungsformular erhalten habe, werde ich sämtliche Angaben prüfen und den entsprechenden Scheidungsantragsentwurf aufsetzen und Ihnen diesen danach zusenden.
Sofern zum Scheidungsformular noch Unterlagen oder Informationen fehlen, werde ich Ihnen diesen mit dem Scheidungsantragsentwurf mitteilen.
Parallel hierzu bekommen Sie eine Nachricht über die voraussichtlich zu zahlenden Gerichtskosten und eine Kostennote über das durch den Scheidungsantrag entstehende Honorar.
Wenn Sie Anspruch auf Prozeßkostenhilfe haben und diese beantragen wollen, werde ich diese beim Familiengericht für Sie beantragen.
Diesen Antrag auf Prozeßkostenhilfe können Sie auch herunterladen. Bitte diesen Prozeßkostenhilfeantrag sorgfältig ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen an die Kanzlei zurücksenden
Nach Begleichung des Anwaltshonorares bzw. Zusendung des ausgefüllten Prozeßkostenhilfeantrag nebst den benötigten Unterlagen werde ich anschließend den Scheidungsantrag dem Familiengericht übermitteln.
Daraufhin wird das Familiengericht uns eine Kostennote über die Gerichtskosten zustellen.
Meine Empfehlung: Um dieses Scheidungverfahren zu beschleunigen, können Sie die anfallenden Gerichtskosten auf mein Fremdgeldkonto einzahlen, so dass diese Kosten ohne zeitliche Verzögerung direkt nach Eingang der Gerichtskostenrechnung der Justizkasse beglichen werden können.
Sobald die Gerichtskosten bei der Justizkasse eingegangen sind, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zusenden. In diesem Scheidungsantrag wird Ihr Ehepartner aufgefordert diesem Scheidungsantrag zuzustimmen.
In den Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht durch einen wirksamen Vertrag geschlossen wurde, führt das Familiengericht in diesem Scheidungsverfahren zwangsläufig den Versorgungsausgleich durch.
Die erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute werden durch das Familiengericht geprüft und nach dieser erfolgten Prüfung legt das Familiengericht einen Scheidungstermin (Termin zur Ehescheidung) fest.
Bei diesem angesetzten Scheidungstermin ist es notwendig, dass beide Ehepartner persönlich anwesend sind. Beide Ehepartner müssen erklären, ob sie Ihre Ehe für gescheitert ansehen und die Scheidung ausgesprochen werden kann.
Nach dieser Anhörung der Eheleute gleicht das Familiengericht die Rentenanwartschaften aus, die während der Ehe von beiden Eheleuten erwirtschaftet wurden (sofern dieser Versorgungsausgleich nicht wirksam per Vertrag ausgeschlossen wurde, s.o.)
Nachdem beide Ehepartner angehört wurden, kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen. Danach verkündet das Familiengericht ein sogenanntes Scheidungsurteil, welches der Kanzlei per Post zugestellt wird. Sobald ich dieses Scheidungsurteil erhalten habe, schicke ich Ihnen dieses sofort zu.
Möchten auch Sie die Möglichkeit einer zügigen und kostengünstigen Scheidung nutzen, füllen Sie einfach das online Scheidungsformular aus und Ihr gewünschtes Scheidungsverfahren kann sofort starten.
Rechtsanwaltskanzlei
Michael Zimmermann
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Fon: 0234 36 92 80
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